Was darf eigentlich mit dem PKW-Führerschein gefahren werden?

Was darf eigentlich mit dem PKW-Führerschein gefahren werden?

Früher ging wesentlich mehr
Als man früher aus der Fahrschule kam, durfte man mit dem PKW-Führerschein, damals Fahrerlaubnis Klasse 3,  noch ziemlich große LKW fahren, sogar mit diversen Anhängern dahinter.
Wurden die erlaubten Möglichkeiten ausgereizt, kam man so auf eine zulässige Gesamtmasse, bei LKW + Anhänger, von über 18 Tonnen.
Davon können Fahrschüler, die heute einen Autoführerschein machen, nur träumen.

Auch heute kann noch einiges gefahren werden
Welche Fahrzeuge dürfen eigentlich mit einer B-Fahrerlaubnis gefahren werden?
Dürfen immer noch LKWs gefahren werden?

Es wird bei den Kraftfahrzeugen unterschieden zwischen Krafträdern und Kraftwagen.

Krafträder sind  motorbetriebene Zweiräder, auch mit Beiwagen, wie z.B.: Mofa, Moped, Motorroller, Motorrad usw..

Kraftwagen sind motobetriebene Landfahrzeuge mit Raum für Passagiere, wie z.B. PKW, LKW, Bus, Wohnmobil usw..

Mit einer B-Fahrerlaubnis dürfen Kraftwagen gefahren werden die...

  1. ...eine zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

  2. ...zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind. Es dürfen also insgesamt neun Personen im Fahrzeug sitzen, das wäre z.B. der typische VW Bus

 

Darf man einen Anhänger mitführen?

Ja, das darf man. Auch hierbei sind allerdings die Gesamtmassen in den Fahrzeugpapieren wieder entscheidend.

Man darf:

  1. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg ziehen.

  2. auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen, 3.500 kg nicht übersteigt.
    Beispiel: Auto 1800kg + Anhänger 1600kg = 3400 kg

    Damit ist man für den Personentransport, als auch für kleinere Transportaufgaben gut ausgestattet. Ob für den Umzug oder den großen Einkauf im Baumarkt, mit der B-Fahrerlaubnis ist man ziemlich flexibel.

 

Klasse AM und Klasse L gibt es automatisch dazu

Mit bestandener Klasse-B Prüfung, bekommt man automatisch noch 2 weitere Klassen dazu.

 

Die Klasse AM

Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

    Das wäre z.B. ein Motorroller mit 45km/h Höchstgeschwindigkeit


 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

    Das wäre z.B. ein dreirädriger Motorroller oder Kabinenroller mit 45km/h Höchstgeschwindigkeit




Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

    Das wäre z.B. ein Microcar mit 45km/h Höchstgeschwindigkeit

 

 


Die Klasse L

  • Zugmaschinen (z.B. Traktoren)  mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit

 

 

Die Klasse B bietet also eine Vielfalt an Fahrzeugen die gefahren werden dürfen.  Die Fahrzeuge der Klasse AM (Mindestalter 15 Jahre)  und Klasse L (Mindestalter 16 Jahre) dürfen sogar schon nach der BF17 Ausbildung ohne Begleitung gefahren werden, da bei beiden Klassen das Mindestalter bereits erreicht ist. 

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Waltraud, Marco, Darin

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