B 197 Prüfung auf Automatik, später trotzdem Schaltwagen fahren

B 197 Prüfung auf Automatik, später trotzdem Schaltwagen fahren

Prüfung auf dem Automatik geht jetzt auch
Früher war es vorgeschrieben, dass die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Schaltwagen abgelegt werden musste, um anschließend auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.

Seit einiger Zeit ist jetzt aber die komplette Automobilbranche im Wandel, der Verbrennungsmotor soll in den nächsten Jahren verschwinden. Reine Dieselfahrzeuge und Benzinfahrzeuge, sollen durch alternative Antriebskonzepte ersetzt werden.
Elektroantriebe, Wasserstoffantriebe oder Hybridfahrzeuge, egal welches alternative Antriebskonzept genutzt wird, alle neuen Konzepte sind reine Automatikfahrzeuge.
Bedeutet also, wenn die Verbrennungsmotoren verschwinden, verschwinden auch die manuellen Schaltgetriebe, es wird nur noch Automatikautos geben.
Bereits jetzt gibt es Autohersteller, die keine Schaltwagen mehr im Programm haben, alle anderen werden nachziehen.
Den neuen VW Tiguan und den neuen VW Passat z.B., wird es nur noch als Automatikvariante geben.

Die Fahrerlaubnis wird an den Wandel angepasst
Das es in Zukunft nur Automatikautos geben wird, hat man auch Bereich der Fahrerlaubnisse reagiert und den PKW-Führerschein mit der B197-Variante erweitert.
Hierfür kann die praktische Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe gefahren werden, anschließend dürfen aber trotzdem auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.

In den Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Diese bedeutet, dass der Führerscheininhaber die Kompetenz für das Führen von Fahrzeugen mit manuellem Getriebe in einer Fahrschule erlangt hat, die Fahrprüfung aber auf einen Automatikauto abgelegt wurde.

Die Fahrschule bescheinigt die Kompetenz für den Schaltwagen

Wie erhält der Fahrschüler einen Nachweis über diese Schaltkompetenz?

Grundsätzlich läuft die Ausbildung für B197 genauso ab, wie bei einem normalen Klasse-B Führerschein.

Allerdings muss der Fahrschüler, während der praktischen Ausbildung, trotzdem das Fahren mit einem Schaltwagen sicher erlernt haben, in jedem Fall müssen aber mindestens 10 x 45 Min. mit einem Schaltwagen gefahren worden sein.
Ist dann der Fahrlehrer davon überzeugt, dass der Fahrschüler einen Schaltwagen sicher bedienen kann, führt er mit dem Schüler eine 15 minütige Schaltkompetenzfahrt durch.
Dies ist sozusagen eine "Miniprüfung" mit einem Schaltwagen, welche aber mit dem Fahrlehrer erfolgt.
War diese Kompetenzfahrt erfolgreich, bescheinigt die Fahrschule dem Fahrschüler die Schaltkompetenz und teilt diese der Prüforganisation mit.
Anschließend darf der Fahrschüler nach bestandener Fahrprüfung auch Schaltfahrzeuge fahren, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Ist B197 sinnvoll?
Wenn eine B197-Ausbildung richtig durchgeführt wurde, werden vermutlich nicht weniger Fahrstunden gefahren werden müssen, als bei einer reinen Schaltwagenausbildung.
Warum? Weil der Fahrschüler sowieso so viele Schaltstunden fahren muss, bis er einen Schaltwagen sicher bedienen kann.
Und wenn man einen Schaltwagen fahren kann, gibt es eigentlich keinen Grund, weshalb die Prüfung auf dem Automatikfahrzeug gefahren werden sollte.

Trotzdem entscheiden sich inzwischen viele Fahrschüler für eine B197-Ausbildung.
Manche finden es gut, in ihrer Fahrausbildung auf beiden Varianten geschult worden zu sein, anderen gibt das Automatikfahrzeug in der Prüfung mehr Sicherheit, da man den Motor nicht abwürgen kann.

Wir bieten dir alle Varianten an
Welche Variante du letztendlich wählen möchtest, ist vollkommen dir überlassen. Wir, von Mission Führerschein in Hameln, bieten dir natürlich beide Varianten gerne an.


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Waltraud, Marco, Darin

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