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Hameln, Süntelstraße 1A
Anmeldung und Büro: Mo-Do 13.30-18.30

FAHRE SICHER IN DEINER ZUKUNFT

MISSION
FÜHRERSCHEIN

PKW-FAHRERLAUBNIS / Fahrerlaubnis Klasse-B

Wir bieten dir eine professionelle  PKW-Ausbildung und bereiten dich bestmöglich auf eine sichere und unfallfreie Zukunft als Autofahrer vor.
Es gibt inzwischen mehrere Möglichkeiten, eine PKW-Fahrerlaubnis zu erwerben. Hier erfährst du welche Optionen du hast!

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FAHRE SICHER IN DEINER ZUKUNFT

MISSION

FÜHRERSCHEIN

PKW-FAHRERLAUBNIS / Fahrerlaubnis Klasse-B

Wir bieten dir eine professionelle  PKW-Ausbildung und bereiten dich bestmöglich auf eine sichere und unfallfreie Zukunft als Autofahrer vor.
Es gibt inzwischen mehrere Möglichkeiten, eine PKW-Fahrerlaubnis zu erwerben. 
Hier erfährst du, welche Optionen du hast!

Was darf eigentlich mit einer B-Fahrerlaubnis gefahren werden?

Was darf eigentlich mit einer B-Fahrerlaubnis gefahren werden?

Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre mit Begleitung!

Gefahren werden dürfen Kraftwagen:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter18 Jahre!

Gefahren werden dürfen Kraftwagen:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

BF 17
(Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

BF 17 (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Hiermit darfst du, bereits mit 17 Jahren, die Fahrerlaubnis der Klasse-B erwerben.

 

Besonderheiten:

Nach bestandenen Prüfungen dürfen -bereits mit dem 17ten vollendeten Lebensjahr- Fahrzeuge der Klasse-B gefahren werden.
Allerdings muss während der Fahrten immer eine zugelassene Begleitperson anwesend sein, bis das 18te Lebensjahr vollendet ist.
Du bekommst anstatt eines Führerscheins, eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
In dieser Prüfbescheinigung sind alle Begleitpersonen eingetragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrten mitzuführen.
Mit 18 Jahren kann dann die Prüfbescheinigung gegen einen Führerschein eingetauscht werden.


Anforderungen an die Begleitpersonen:

Bei Beantragung der Fahrerlaubnis müssen die späteren Begleitpersonen angegeben werden!

Begleitperson werden darf, wer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis-B
  • höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister

Es gibt 3 verschiedene Varianten für den PKW-Führerschein, alle auch als BF17

Variante 1:
Klasse-B (Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeug)
Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren.

 

Ausbildungsinhalte:

Der theoretische Teil besteht aus 14 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 2 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von deinen Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten abhängig sind.
 
Erfahrungsgemäß sollte mit mindestens 20 Übungsstunden gerechnet werden. Mehr zu den Kosten erfährst du, unter "Wissenswertes", im Inhaltsverzeichnis dieser Website.
 
Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse A1, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 55 Minuten Dauer

Hiermit darfst du, bereits mit 17 Jahren, alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren.

 

Ausbildungsinhalte:

Genau wie bei Klasse-B

 

Besonderheiten:
Nach bestandenen Prüfungen dürfen -bereits mit dem 17ten vollendeten Lebensjahr- Fahrzeuge der Klasse-B gefahren werden.
Allerdings muss während der Fahrten immer eine zugelassene Begleitperson anwesend sein, bis das 18te Lebensjahr vollendet ist.
Du bekommst anstatt eines Führerscheins, eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
In dieser Prüfbescheinigung sind alle Begleitpersonen eingetragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrten mitzuführen.
Mit 18 Jahren kann dann die Prüfbescheinigung gegen einen Führerschein eingetauscht werden.


Anforderungen an die Begleitpersonen:

Bei Beantragung der Fahrerlaubnis müssen die späteren Begleitpersonen angegeben werden!

Begleitperson werden darf, wer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis-B
  • höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister

Es gibt 3 verschiedene Varianten für den PKW-Führerschein Klasse-B.
Alle sind auch als BF 17 möglich.

Klasse-B
Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren. Die Prüfung wird auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung gefahren.

Ausbildungsinhalte:

Der theoretische Teil besteht aus 14 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 2 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von deinen Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten abhängig sind.
Erfahrungsgemäß sollte mit mindestens 20 Übungsstunden gerechnet werden. Mehr zu den Kosten erfährst du, unter "Wissenswertes", im Inhaltsverzeichnis dieser Website.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse A1, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 55 Minuten Dauer

Variante 2:
B 197 (Ausbildung mit Schalt- und Automatikfahrzeug, Prüfung auf Automatikfahrzeug)

Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren.

 

Ausbildungsinhalte:

Genau wie bei Klasse-B, es müssen davon aber mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.

 

Besonderheiten:
Die praktische Prüfung wird auf einem PKW mit Automatikgetriebe gefahren, anschließend dürfen aber trotzdem auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.
In deinen Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Diese bedeutet, dass du die Kompetenz für das Führen von Fahrzeugen mit manuellem Getriebe, in einer Fahrschule erlangt hast.

Wie erhältst du einen Nachweis über diese Schaltkompetenz?

In der praktischen Ausbildung müssen mindestens 10 x 45 Min. mit einem Schaltwagen gefahren worden sein. Ist danach der Fahrlehrer davon überzeugt, dass du einen Schaltwagen sicher bedienen kannst, führt er mit dir eine 15 minütige Schaltkompetenzfahrt durch.
Dies ist sozusagen eine "Miniprüfung" mit einem Schaltwagen, welche aber durch den Fahrlehrer erfolgt.
War diese Kompetenzfahrt erfolgreich, bescheinigt dir die Fahrschule die Schaltkompetenz und teilt diese der Prüforganisation mit.
Anschließend darfst du nach bestandener Fahrprüfung auch Schaltfahrzeuge fahren, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

B 197
(Ausbildung mit Schalt- und Automatikfahrzeug, Prüfung auf Automatik)

Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren.

Ausbildungsinhalte:

Genau wie bei Klasse-B, es müssen davon aber mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.

Besonderheiten:
Die praktische Prüfung wird auf einem PKW mit Automatikgetriebe gefahren, anschließend dürfen aber trotzdem auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.
In den Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Diese bedeutet, dass du die Kompetenz für das Führen von Fahrzeugen mit manuellem Getriebe, in einer Fahrschule erlangt hat.

Wir erhältst du einen Nachweis über diese Schaltkompetenz?

In der praktischen Ausbildung müssen mindestens 10 x 45 Min. mit einem Schaltwagen gefahren worden sein. Ist danach der Fahrlehrer davon überzeugt, dass du einen Schaltwagen sicher bedienen kannst, führt er mit dir 15 minütige Schaltkompetenzfahrt durch. Dies ist sozusagen eine "Miniprüfung" mit einem Schaltwagen, welche aber durch den Fahrlehrer erfolgt.
War diese Kompetenzfahrt erfolgreich, bescheinigt dir die Fahrschule die Schaltkompetenz und teilt diese der Prüforganisation mit.
Anschließend darfst du, nach bestandener Fahrprüfung, auch Schaltfahrzeuge fahren, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Variante 3:
B 78 (Ausbildung mit Automatikfahrzeug, Prüfung auf Automatikfahrzeug)

Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren, die mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind.

 

Ausbildungsinhalte:

Genau wie bei Klasse-B

 

Besonderheiten:
Reiner Automatik-Führerschein! Ausbildung und praktische Prüfung werden auf einem PKW mit Automatikgetriebe gefahren. Anschließend dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden, dafür wird die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen.

B 78
(Automatikführerschein)

Hiermit darfst du alle Fahrzeuge der Klasse-B fahren, die mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind, keine Fahrzeuge mit Handschaltung.

Ausbildungsinhalte:

Genau wie bei Klasse-B

Besonderheiten:
Ausbildung und praktische Prüfung werden auf einem PKW mit Automatikgetriebe gefahren. Anschließend dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden, dafür wird die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen.

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