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05151/1063342

Hameln, Süntelstraße 1A
Anmeldung und Büro: Mo-Do 13.30-18.30

FAHRE SICHER IN DEINER ZUKUNFT

MISSION
FÜHRERSCHEIN

KRAFTRADAUSBILDUNG BEI MISSION FÜHRERSCHEIN

FREIHEIT BEGINNT DORT, WO DEINE ANGST ENDET

Du musst unbedingt Respekt vor Deinem Motorrad haben, wenn Du Spaß und Freude daran haben möchtest. Ohne Respekt vor der Kraft eines Motorrades, wirst Du nicht dauerhaft glücklich und unfallfrei fahren können.
Angst dagegen, solltest Du auf keinen Fall vor Deinem Motorrad haben. Wenn Du Dich unsicher auf Deiner Maschine fühlst, da Du sie nicht sicher beherrscht, wirst Du immer verkrampft fahren und Dich niemals damit wohlfühlen.
Darum sollest Du bei der Motorradausbildung, großen Wert auf die Kompetenz Deines Fahrlehrers legen.
Mit einer professionellen Ausbildung durch kompetente Fahrlehrer, welche selbst auch aktive Motorradfahrer sind, erlernst Du das sichere Fahren eines Kraftrades.

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Büro: Mo-Do   13:30-18:30

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FAHRE SICHER IN DEINER ZUKUNFT

MISSION

FÜHRERSCHEIN

KRAFTRADAUSBILDUNG 

FREIHEIT BEGINNT DORT, WO DEINE ANGST ENDET

Du musst unbedingt Respekt vor Deinem Motorrad haben, wenn Du Spaß und Freude daran haben möchtest. Ohne Respekt vor der Kraft eines Motorrades, wirst Du nicht dauerhaft glücklich und unfallfrei fahren können.

Angst dagegen, solltest Du auf keinen Fall vor Deinem Motorrad haben. Wenn Du Dich unsicher auf Deiner Maschine fühlst, da Du sie nicht sicher beherrscht, wirst Du immer verkrampft fahren und Dich niemals damit wohlfühlen.
Darum sollest Du bei der Motorradausbildung, großen Wert auf die Kompetenz Deines Fahrlehrers legen.

Mit einer professionellen Ausbildung durch kompetente Fahrlehrer, welche selbst auch aktive Motorradfahrer sind, erlernst Du das sichere Fahren eines Kraftrades.

Fahrerlaubnis Klasse AM

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre in D, im Ausland 16 Jahre
  • Klasse-B seit mind. 5 Jahren

Was darf gefahren werden?

Gefahren werden dürfen Kleinkrafträder:

  • mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 ccm
  • einer Leistung von max. 4 kW

Vierrädrige Leicht-KFZ:

  • mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • max. 2 Sitzplätzen
  • bei Ottomotor max. 50 ccm, bei Diesel max. 500ccm

Fahrerlaubnis Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre in D,
im Ausland 16 Jahre


Gefahren werden dürfen Kleinkrafträder:

  • mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 ccm
  • einer Leistung von max. 4 kW


Vierrädrige Leicht-KFZ:

  • mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • max. 2 Sitzplätzen
  • bei Ottomotor max. 50 ccm, bei Diesel max. 500ccm

Fahrerlaubnis Klasse A1

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre

Was darf gefahren werden?

Gefahren werden dürfen Leichtkrafträder:

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 kW
  • Leistungsgewicht max.  0,1kW/kg

Gefahren werden dürfen auch alle Fahrzeuge der Klasse AM

>>So läuft die Ausbildung ab!

Fahrerlaubnis Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

Gefahren werden dürfen Leichtkrafträder:

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg

Gefahren werden dürfen auch alle Fahrzeuge der Klasse AM

>> So läuft die Ausbildung ab!

B 196
(125er mit Klasse-B fahren)

B 196 (125er mit Klasse-B fahren)

 Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse-B seit mind. 5 Jahren

Was darf gefahren werden?

Gefahren werden dürfen -im Inland- Leichtkrafträder:

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg
>>So läuft die Ausbildung ab!

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse-B seit mind. 5 Jahren

Gefahren werden dürfen -im Inland- Leichtkrafträder:

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg
>> So läuft die Ausbildung ab!

Fahrerlaubnis Klasse A2

Fahrerlaubnis Klasse A2

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

Was darf gefahren werden?
Gefahren werden dürfen Krafträder:

  • einer Leistung von max. 35 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Gefahren werden dürfen auch alle Fahrzeuge der Klasse AM und A1
Gedrosselte Krafträder dürfen nur gefahren werden, wenn sie im ungedrosselten Zustand, max. 70 kW stark sind.

>>So läuft die Ausbildung ab!

Mindestalter 18 Jahre

Gefahren werden dürfen Krafträder:

  • einer Leistung von max. 35 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Gefahren werden dürfen auch:

alle Fahrzeuge der Klasse AM und A1


Gedrosselte Krafträder dürfen nur gefahren werden, wenn sie im ungedrosselten Zustand, max. 70 kW stark sind.

>> So läuft die Ausbildung ab!

Klasse A

Was darf gefahren werden?

Voraussetzungen:

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 18 Jahre, wenn mind. 2 Jahre A2 besessen wird

Gefahren werden dürfen:

  • alle Krafträder, keine Leistungsbeschränkung
  • Trikes
>>So läuft die Ausbildung ab!

Fahrerlaubnis Klasse A

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 18 Jahre, wenn mind. 2 Jahre A2 besessen wird

Gefahren werden dürfen:

  • alle Krafträder
  • Trikes
>> So läuft die Ausbildung ab!

Ausbildungsinhalte der
einzelnen Klassen

AUSBILDUNGSINHALTE DER EINZELNEN KLASSEN

A1

Der theoretische Teil besteht min. aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer

AUSBILDUNG AM

AM

Der theoretische Teil besteht min. aus 14 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 2 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Es gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer

Der theoretische Teil besteht aus 14 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 2 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Es gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen.
  • Fahrpüfung von 55 Minuten Dauer

AUSBILDUNG A1

Der theoretische Teil besteht aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer

B 196

Der theoretische Teil besteht min. aus 4 Unterrichtseinheiten:

  • 4x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

  • 5 x 90 Minuten Übungsstunden

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgreicher Ausbildung bescheinigt die Fahrschule dem Fahrschüler/der Fahrschülerin die B 196 Ausbildung.
    Nach Vorlage der Bescheinigung beim Verkehrsamt, wird die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen.

AUSBILDUNG B 196

Der theoretische Teil besteht aus 4 Unterrichtseinheiten:

  • 4x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

  • 5 x 90 Minuten Übungsstunden

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgreicher Ausbildung bescheinigt die Fahrschule dem Fahrschüler/der Fahrschülerin die B 196 Ausbildung.
    Nach Vorlage der Bescheinigung beim Verkehrsamt, wird die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen.

A2

Der theoretische Teil besteht min. aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer, bei Aufstiegsprüfung 60 Minuten.

Aufstieg von A1 auf A2

Kein theoretischer oder praktischer Unterricht ist vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1 mindestens 2 Jahre besessen wird.

Es ist dann lediglich die praktische Prüfung von 60 Min. erforderlich.

Trotzdem werden vor der Prüfung individuell Fahrstunden anfallen, damit der Fahrlehrer sich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin überzeugen kann.

AUSBILDUNG A2

Der theoretische Teil besteht aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer, bei Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 sind es nur 60 Minuten.

Aufstieg von A1 auf A2

Kein theoretischer oder praktischer Unterricht ist vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1 mindestens 2 Jahre besessen wird.

Es ist dann lediglich die praktische Prüfung von 60 Min. erforderlich.

Trotzdem werden vor der Prüfung individuell Fahrstunden anfallen, damit der Fahrlehrer sich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin überzeugen kann.

AUSBILDUNG A

A

Der theoretische Teil besteht min. aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer, bei Aufstiegsprüfung 60 Minuten.

Aufstieg von A2 auf A

Kein theoretischer oder praktischer Unterricht ist vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 mindestens 2 Jahre besessen wird.

Es ist dann lediglich die praktische Prüfung von 60 Min. erforderlich.

Trotzdem werden vor der Prüfung individuell Fahrstunden anfallen, damit der Fahrlehrer sich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin überzeugen kann.

 Der theoretische Teil besteht aus 16 Unterrichtseinheiten:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nur 6 x 90 Minuten
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Der praktische Teil besteht mindestens aus folgenden Fahrstunden:

12 besondere Ausbildungsfahrten bestehend aus:

  • 5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich dazu gibt es eine Anzahl von Übungsstunden, welche individuell von den Bedürfnissen, Leistungen und Fähigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig sind.
 
 
 
Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
  • Theorieprüfung bestehend aus 30 Fragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, z.B. Klasse AM, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden.
  • Fahrpüfung von 70 Minuten Dauer, bei Aufstiegsprüfung von A2 auf A sind es nur 60 Minuten.

Aufstieg von A2 auf A

Kein theoretischer oder praktischer Unterricht ist vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 mindestens 2 Jahre besessen wird.

Es ist dann lediglich die praktische Prüfung von 60 Min. erforderlich.

Trotzdem werden vor der Prüfung individuell Fahrstunden anfallen, damit der Fahrlehrer sich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers/der Fahrschülerin überzeugen kann.

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